Der Bund muss zu seiner Zusage stehen

Die Schleswiger Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen und der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Thomas Detlefsen reagieren mit Unverständnis auf die Haltung des Bundes, sich nicht an den Kosten zur Sanierung des Wikingecks zu beteiligen und stattdessen Steuergelder für den Klageweg auszugeben. Gerade die Frage nach den Eigentumsverhältnissen ist nach Auffassung der beiden Parlamentarier aber geklärt und der Bund bei der Sanierung damit in der Pflicht.

„Wir unterstützen uneingeschränkt die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig vom 5. Februar dieses Jahres, das die Rechtsauffassung des Kreises stützt. Mit dem 30-seitigen Beschluss des VG liegt eine sorgfältige gerichtliche Ausarbeitung vor, nach der der Bund Eigentümer von 2/3 der Sanierungsfläche ist und für 2/3 der Sanierungskosten aufzukommen hat. Dem hat auch das OVG nicht widersprochen. Das heißt, der Bund hat seine Verantwortung bei der Sanierung des Wikingecks in vollem Umfang wahr zu nehmen!“, so Nicolaisen.

Die Bundeswasserstraßenverwaltung selbst sei bis zum 21. September 2021 aktenkundig und nach gründlicher eigener Prüfung davon ausgegangen, dass der Bund 66 Prozent der Sanierungskosten zu tragen habe. Ein „Meinungswechsel“ habe danach nach dem Wechsel in der Hausspitze des Bundesverkehrsministeriums stattgefunden: erst 42, dann 12 und im November 2023 sogar null Prozent. Dieses Verhalten des Bundes sei nicht nachzuvollziehen. Obwohl eine Zusage des Staatssekretärs aus der Vorgängerregierung, Enak Ferlemann, existierte, habe sich das Haus von Verkehrsminister Volker Wissing nicht an diese Zusicherung gehalten. Dies sei umso unverständlicher, als das vorliegende juristische Gutachten des Kreises klar von der eingeforderten Mithaftung des Bundes ausgegangen war und im Februar vom VG bestätigt wurde.

„Lieber riskiert Minister Wissing einen jahrelangen Prozess über drei Instanzen mit ungewissem Ausgang und opfert ca. 1,6 Millionen Steuergelder anstatt die 16 Millionen Euro zu bezahlen, die dem Anteil des Bundes an der Sanierung entsprechen“, so die Schleswiger Abgeordnete. Dies stehe im Widerspruch zur mehrfach von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion geäußerten Bereitschaft, „jede sachgerechte und rechtskonforme Lösung zu unterstützen. Dass diese, wie die damalige Zusicherung des früheren Staatssekretärs, heute nicht mehr gelten und von der heutigen rot-grün-gelben Bundesregierung missachtet werden, ist der eigentliche Skandal an dieser Geschichte. Die Missachtung widerspricht üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten. So schafft man kein Vertrauen in Politik, sondern befördert Misstrauen!“

„Ich hoffe für Schleswig und den Kreis, dass das konsequente Eintreten für ihr Recht jetzt auch vom OVG anerkannt wird. Es war insbesondere für den Kreis keine leichte Entscheidung, die Kosten vom Bund juristisch einzufordern und finanziell mit der Sanierung in Vorleistung zu gehen. Möglich wurde dies, weil die Kreispolitik geschlossen hinter dieser Entscheidung stand. Dem Kreis und dem Landrat danken wir für das Engagement zur Sanierung und die Übernahme der administrativen Verantwortung“, so Detlefsen und Nicolaisen.

 

Foto: Besuch auf der Baustelle am Wikingturm: Projektleiterin Kim Schischka von der Kreisverwaltung informierte MdB Nicolaisen und Kreistagsfraktionsvorsitzendem Detlefsen jetzt über die Fortschritte bei der Altlasten-Sanierung.