Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Auch bei uns ist dieses Thema Alltag, besonders in Form häuslicher Gewalt. Somit sind häufig auch Kinder betroffen und ein Kampf gegen diese Verbrechen ist zusätzlich gelebter Kinderschutz.
Gewalt gegen Frauen ist nicht nur schrecklicher Alltag in fernen Ländern und außerhalb unseres unmittelbaren Blickfeldes. Sie ist auch schrecklicher Alltag hier bei uns in Deutschland und in unserer direkten Nachbarschaft. Viel zu oft wird diese Gewalt nicht als solche wahrgenommen oder heruntergespielt. Im schlimmsten Fall werden sogar die Augen davor verschlossen und der Blick abgewandt.
Der jährliche Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November macht auf diese Verbrechen aufmerksam. Heute haben wir im Deutschen Bundestag diesem Thema eine ausführliche Debatte gewidmet und Wege im Kampf gegen diese Gewalt aufgezeigt.
Ich habe einen Aspekt in die Diskussion eingebracht, der leider oft nur am Rande erwähnt wird: In Deutschland wird Gewalt gegen Frauen zum größten Teil im häuslichen Umfeld ausgeübt. Dadurch sind häufig nicht nur Frauen betroffen, sondern auch die Familien und Kinder werden zu weiteren Opfern. Wenn Kinder und Jugendliche diese Gewaltausübung mitansehen müssen oder sogar unmittelbar betroffen sind, begleiten sie diese körperlichen und seelischen Grausamkeiten oft ein Leben lang.
Der aktive Kampf gegen Gewalt an Frauen ist deshalb auch ein Beitrag zu mehr Kinderschutz. Indem wir unseren Kindern vorleben, dass Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft nirgendwo und unter keinen Umständen toleriert wird, sind wir ihnen ein Vorbild und stärken ihre Werte. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass diese Null-Toleranz in ihrem Leben zur Selbstverständlichkeit werden kann.
Dieser Gedenktag ist wichtig, um unsere Aufmerksamkeit auf das zu lenken, was jeden Tag aufs Neue passiert und nicht passieren dürfte. Was dieser eine Tag im Jahr aber nicht leisten kann, ist, dass wir uns jeden Tag aufs Neue der Gewalt entgegenstellen. Diese Aufgabe hat jede und jeder Einzelne von uns. Sie nicht anzunehmen wäre ein zusätzliches Verbrechen gegen die Betroffenen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.