Johann Wadephul und Astrid Damerow fordern: Dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie sichern

Die Abgeordneten Johann Wadephul und Astrid Damerow haben die Bundesregierung aufgefordert, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern.

 

„Die seit Juli 2020 eingeführte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Gastronomen hat sich in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt. Nicht ohne Grund wurde die Befristung der Reduzierung zwei Mal mit Blick auf die pandemie-bedingten Belastungen für unsere Gastronomen verlängert. Auch wenn Pandemie hinter uns liegt, leidet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Gastronomie angesichts steigender Belastungen durch hohe Energie- und Einkaufspreise unabhängig vom Konsumverhalten ihrer Kunden. Kurzum: Sie ist auf bestmögliche Rahmenbedingungen angewiesen. Eine Rückkehr zu einem Steuersatz von 19 Prozent wäre da das falsche Signal. Unsere Gastronomie ist im europäischen Vergleich ohnehin steuerlich stark belastet. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten gewähren ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz. Daran sollte die Ampel sich ein Beispiel nehmen“, forderte Johann Wadephul.

 

Astrid Damerow verwies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung einer Mehrwertsteuerermäßigung für die ländlichen Räume. „Gerade hier im ländlichen Raum sind Restaurants und Wirthäuser unverzichtbare Treffpunkte von Einwohnern und Gästen. Ein vielfältiges, lebendiges Restaurantangebot steigert die Lebensqualität für die Anwohner und die Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste und ist somit eine wichtige Säule unserer heimischen Tourismuswirtschaft. Viele Restaurants sind mittelständische Betriebe, die eng mit Landwirten, Metzgern und Bäckereien aus der unmittelbaren Umgebung zusammenarbeiten und sich beliefern lassen. Von einer dauerhaften Reduzierung der Umsatzsteuern profitieren also nicht nur Gastronomen, sondern auch deren Geschäftspartner“, stellte Damerow klar.

 

Bereits im März hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Befassung eingebracht. Bedauerlicherweise wurde dieser Gesetzesentwurf im zuständigen Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bereits im Juni mit den Stimmen der Ampel abgelehnt. „Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungskoalition angesichts der zahlreichen Hilferufe aus der Gastronomie und deren scharfen Kritik an einer entsprechenden Rückkehr zu einem Steuersatz von 19 Prozent zur Besinnung kommt. Bis zur erneuten Befassung des Deutschen Bundestages wollen wir uns gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein mit Nachdruck für die dauerhafte Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie einsetzen“, erklärte Damerow abschließend.