Eine Katastrophe für den Jugendschutz
Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur begrenzten Legalisierung von Cannabis beschlossen. Demnach könnte Cannabis noch in diesem Jahr von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen und ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Der Entwurf sieht vor, dass Anbau und Abgabe über sog. Cannabis-Clubs erfolgen sollen. Dazu Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und Berichterstatterin für Cannabis im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Katastrophe für den Jugendschutz und hat mit verantwortungsvoller Gesundheitspolitik nichts zu tun. Gerade junge Menschen unter 25 Jahren, deren Gehirn noch nicht vollständig entwickelt ist, werden durch Cannabis-Konsum ernsten Gefahren ausgesetzt. In den letzten Wochen habe ich mit verschiedenen Psychologen und Ärzten gesprochen, die einhellig vor dem Konsum und den damit einhergehenden möglichen Folgen gewarnt haben. Der Konsum von Cannabis kann Angststörungen und Psychosen auslösen. Das ist auch Gesundheitsminister Lauterbach bewusst. Dass er wider besseren Wissens Cannabis ab 18 Jahren freigeben möchte, ist an Zynismus kaum zu überbieten.“
Lauterbach hat parallel zur Gesetzgebung eine „große Kampagne“ angekündigt, um auf die Risiken des Cannabis-Konsums hinzuweisen. Dadurch soll der Konsum insbesondere unter Jugendlichen zurückgedrängt werden – für Bernstein ein Ablenkungsmanöver:
„Lauterbachs mediale Ankündigungen sind nicht ernst zu nehmen, zumal er gleichzeitig die Ausgaben für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Substanzmittelmissbrauchs um 4 Millionen Euro auf 9,2 Millionen Euro gekürzt hat. Wo sollen die Mittel für diese Kampagne also herkommen? Wir brauchen deutlich mehr statt weniger Mittel, um über die Gefahren des Cannabis-Konsums aufzuklären. Leider hat dieses Thema für den Gesundheitsminister offenbar keine hohe Priorität.“
Laut Bundesgesundheitsministerium könnte das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Ampel-Fraktionen haben im Koalitionsvertrag von Dezember 2021 die begrenzte Freigabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken vereinbart.