„Der Deutsche Bundestag hat die Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Mit diesem sollen insbesondere Frauen besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Endlich ist es uns gelungen den Grundsatz „Nein heißt Nein“ in eine gesetzliche Regelung fließen zu lassen, um Fälle nicht einverständlicher sexueller Handlungen, bei denen sich Strafbarkeitslücken gezeigt haben, zu schließen.“, freut sich der Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Sütterlin-Waak, Mitglied des federführenden Ausschusses Recht und Verbraucherschutz.
Die Verurteilungen von Tätern, die sexuellen Missbrauch begangen haben, ist in den letzten Jahren massiv gesunken. So sank die Verurteilungsquote von circa 21 Prozent im Jahr 1994 auf 8 Prozent im Jahr 2012. Hinzu kommt noch, dass ein Großteil der Fälle sexueller Nötigung nicht angezeigt werden. Ein Grund hierfür ist oftmals die Schwierigkeit für die Opfer, die begangenen Taten nachzuweisen. Aber auch bestehende Strafbarkeitslücken führen zu einer derart geringen Verurteilungsquote, denn bislang war Voraussetzung, dass der Täter den Opfer Willen des Opfers aktiv beugt, beispielsweise durch Gewaltanwendung.
„Mit der Verschärfung des Strafgesetzbuches können nun auch Taten bestraft werden, bei denen der Täter das Opfer überrascht und diese Situation für sexuelle Handlungen ausnutzt oder wenn das Opfer aus Furcht von Widerstand absieht. Allein der Wille des Opfers muss Maßstab für eine Strafbarkeit des Täters sein“, erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Brackmann weiter.
Mit dem neuen Gesetz werden in Zukunft auch sexuelle Übergriffe unter Strafe gestellt, die nicht unter eine „Vergewaltigung“ zu fassen sind, sondern als „Grapschen“ bezeichnet werden. Dies gilt auch für solche Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden. Das Grapschen ist kein Kavaliersdelikt und kann für das Opfer dramatische psychische Folgen haben. Dem wird mit dem neuen Gesetz entgegengewirkt.
Die schleswig-holsteinische Abgeordnete Frau Dr. Sütterlin-Waack, merkt ergänzend an: "Bereits seit Beginn der 18. Legislaturperiode versuchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine weitgehende Reform des Sexualstrafrechts zu erwirken, gegen den Widerstand des Bundesjustizministeriums, das nur wenig Handlungsbedarf sah. Umso mehr freut es mich, dass sich die Union jetzt mit einer Lösung durchsetzen konnte, die die sexuelle Selbstbestimmung der Frau weiter stärkt. Denn die sexuelle Selbstbestimmung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob sich das Opfer wehrt oder nicht. Dieser hohe Wert und die während des langen parlamentarischen Verfahrens geschilderten traumatischen Erfahrungen der meist weiblichen Opfer haben meine anfänglich Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität für die Rechtsanwender gegen eine "Nein-heißt-Nein-Lösung" in den Hintergrund rücken lassen.
Ich empfinde es zudem als konsequent, dass die gestärkte sexuelle Selbstbestimmung der Frau auch im Aufenthaltsgesetz Ausdruck findet."
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