Der Bund stellt mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan die Planung wichtiger Vorhaben in Schleswig-Holstein sicher. Dazu stellt die Koalition im Bund so viel Geld zur Verfügung wie nie zuvor. Jetzt ist die Landesregierung in der Pflicht.
Die Landesgruppe Schleswig-Holstein begrüßt den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015-2030 (BVWP) als entscheidendes Signal für Investitionen in die schleswig-holsteinische Verkehrs-infrastruktur in den kommenden Jahrzehnten.
Der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag, Dr. Ole Schröder, MdB: „Der Bund hat mit dem Bundesverkehrswegeplan die Planung entscheidender Infrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein sichergestellt. Mit dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, dem Ausbau der A21 und der A23 sowie der Hinterlandanbindung für die Fehmarnbeltquerung sind wichtige Projekte in den Vordringlichen Bedarf/Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung aufgenommen worden und haben absolute Priorität. Dadurch wird die Grundlage für eine starke Wirtschaft gelegt.“
Gleichzeitig ist es jetzt wichtig, dass die Landesregierung die nötigen Plankapazitäten bereitstellt, damit die Projekte auch verwirklicht werden können.
Der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein und Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB erklärt: „Die zentralen Verkehrsprojekte für die Zukunft Schleswig-Holsteins sind im Bundesverkehrswegeplan enthalten und bei der Bundesregierung in guter Hand. Der Bund hat erneut seine Hausaufgaben gemacht. Es darf jetzt nicht sein, dass die Landesregierung wie in der Vergangenheit die Planung wichtiger Vorhaben weiterhin verschläft.“
Darüber hinaus sind weitere wichtige Projekte wie die Ertüchtigung des Elbe-Lübeck-Kanals sowie der vierstreifige Neubau der A20 zwischen der A7 und mit Überführung nach Niedersachsen als Vordringlicher Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden.
Der zuständige Berichterstatter der schleswig-holsteinischen Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gero Storjohann, MdB fasste das vom Bundesverkehrswegeplan ausgehende Signal für Schleswig-Holstein als überwiegend positiv zusammen: „Das schafft die Voraussetzungen für nachhaltigen Wohlstand und fördert die Mobilität in der gesamten Region. In einigen wenigen Punkten sehen wir allerdings noch Gesprächsbedarf.“ Dies gelte nach Liebings Auffassung insbesondere für Projekte an der Westküste.
Mit dem vorgestellten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans stehen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte im Gesamtwert von 264 Mrd. Euro zur Diskussion. Damit wird eine zentrale Forderung des Koalitionsvertrages der 18. Legislaturperiode umgesetzt.
Erstmalig führt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum vorliegenden Entwurf des BVWP einschließlich des zugehörigen Umweltberichts eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Dokumente sind dazu für einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen für jedermann zugänglich in 20 über das Bundesgebiet verteilten Städten ausgelegt. Zudem können die Unterlagen auf der Internetseite des BMVI eingesehen werden.
Nach Abschluss und Auswertung der eingegangen Stellungnahmen wird das BMVI eine überarbeitete Fassung vorlegen, die Grundlage für den Kabinettbeschluss der Bundesregierung über die Annahme des BVWP sein wird. Gleichzeitig oder im Anschluss daran müssen die sog. Ausbaugesetze mit den dazugehörigen sog. Bedarfsplänen vom Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden.