Zum heutigen Beschluss der Bundesregierung über den Gesetzentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord,
Ingbert Liebing, MdB, der auch dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages angehört:
Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Entwurf für ein neues EEG beginnen die eigentlichen Gesetzesberatungen. Das Bundeskabinett hat dabei heute die in der vergangenen Woche mit
den Ministerpräsidenten verabredeten Änderungen aufgenommen. Gut ist, dass der Ausbaukorridor für Windkraft an Land den Zubau durch Repowering berücksichtigt: Der Zubaukorridor ist eine
Netto-Betrachtung; Ersatz für abgebaute Anlagen wird nicht auf den Ausbaukorridor angerechnet.
Im parlamentarischen Verfahren werden noch zahlreiche Detailfragen zu klären sein. Dazu gehören vor allem die Stichtagsregelung und der Vertrauensschutz für fortgeschrittene Projekte. Die
bisherige Regelung ist nicht ausreichend. Für Schleswig-Holstein ist ganz bitter, dass hier besonders viele Anträge auf Genehmigungen warten. Dies liegt in der Verantwortung der Kieler
Landesregierung: Sie hatte die Genehmigungsbehörden nicht auf den zu erwartenden Ansturm von Anträgen nach Ausweisung der neuen Windeignungsflächen vorbereitet. Die Leidtragenden sind tausende
Bürgerinnen und Bürger, die frühzeitig im vergangenen Jahr ihre Projekte beantragt hatten, aber noch immer auf die Genehmigung warten. Wenn sie jetzt nicht mehr nach altem Recht behandelt werden
sollten, können sie sich beim Umweltminister Habeck persönlich ‚bedanken‘.
Dass Handlungsbedarf beim EEG besteht, ist unstrittig. Die Preisentwicklung der vergangenen Jahre kann sich nicht ungebremst fortsetzen. Deshalb muss das EEG auch die im Koalitionsvertrag
vereinbarten Maßnahmen umsetzen. Dabei wird das Ausbauziel der erneuerbaren Energien nicht reduziert. Aber der Ausbau muss verlässlicher und stetiger gestaltet werden. Ob alle bisher
vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ziel gerecht werden, wird auch in den parlamentarischen Beratungen zu prüfen sein.
Ein grundsätzliches Problem lässt die EEG-Reform unbeantwortet: Weiterhin wird der Strom aus erneuerbaren Energien zu Billigstpreisen an der Börse verramscht. Wir müssen mit diesem Strom weg von
der Börse hin zu neuen direkten Vermarktungsschienen. Eine neue Marktordnung für den Stromhandel wird das nächste Thema auf der Tagesordnung nach der EEG-Reform sein.
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