"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält die Risiken der Fracking-Technologie für nicht verantwortbar. Dies ist in der heutigen Fraktionssitzung erneut deutlich geworden. Eine gesetzliche Regelung zum Fracking wird es in dieser Wahlperiode nicht mehr geben.
Ein vorliegender Gesetzentwurf, der weitestgehende Restriktionen gegen Fracking vorsah, wurde von der Opposition von Anfang an als Gesetz für Fracking uminterpretiert. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzentwurf wäre wegen des angekündigten Widerstandes, auch mancher Bundesländer, wohl kaum abschließend beschlossen worden. Angesichts dieser Diskussionslage hat sich die CDU/CSU-Fraktion dagegen entschieden, den Gesetzentwurf einzubringen.
Das Thema wird in der nächsten Wahlperiode erneut aufgerufen werden, um risikoreiche Fracking-Technologien auszuschließen. Dann wird auch die Grundsatzdiskussion über die Fortentwicklung des Bergrechtes zu führen sein, was jetzt aus Zeitgründen kurz vor Ende der Wahlperiode nicht mehr möglich ist.
Für Schleswig-Holstein liegt bisher kein einziger Antrag auf Fracking vor. In anderen Bundesländern werden vorliegende Anträge zur Zeit im Sinne eines Moratoriums nicht beschieden. Deshalb sollten wir uns die Zeit nehmen, nach der Wahl zu einer vernünftigen Lösung gegen Fracking zu kommen.
Der in der Koalition diskutierte Gesetzentwurf ist ein deutlicher Fortschritt gegen Fracking gewesen, welches heute bereits rechtlich möglich ist. Wenn dieses nicht gewollt ist, wird es in der
nächsten Wahlperiode darum gehen eine weitergehende grundsätzliche Reglementierung zu erreichen, um alle mögliche Risiken auszuschließen und so Fracking zu verhindern."
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