Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung das neue Kapitalanlagegesetzbuch beschlossen und dabei die Belange von Bürgerenergieprojekten berücksichtigt. Hierzu erklärt der
CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing:
„Die Mühe und die vielen Gespräche seit vergangenem Herbst haben sich gelohnt, die Gefahren der Fondsregulierung für Bürgerenergieprojekte sind abgewendet.
Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch wird eine EU-Richtlinie zu alternativen Finanzprodukten (AIFM-Richtlinie) umgesetzt. Das Gesetz soll einen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen
Binnenmarktes im Investmentfondsbereich leisten und gleichzeitig dazu dienen, für den Schutz der Anleger einen einheitlich hohen Standard zu schaffen.
Für Bürgerenergieprojekte sind Erleichterungen im Gesetz vorgesehen, die sonst um ihre Existenz bangen müssten. Der Bundestag hat klargestellt, dass diese Bürgerenergieprojekte grundsätzlich
nicht unter das Gesetz fallen, wenn sie der Energieerzeugung und der Vermarktung dienten und nicht der reinen Finanzanlage. Damit seien sie operativ tätige Unternehmen, nicht
Finanzprodukte.
Für Bürgerenergieprojekte sind weitere Erleichterungen im nun vorliegenden Gesetz vorgesehen, sofern sie das operative Geschäft nicht selbst wahrnehmen und damit doch unter das Gesetz fallen
könnten. Insbesondere für Genossenschaften gelten Erleichterungen, da sie einem Prüfungsverband angehören und so dem Anlegerschutz ausreichend Rechnung getragen wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich damit im parlamentarischen Verfahren erfolgreich für den Abbau von bürokratischen Hürden für Bürgerenergieprojekte eingesetzt, ohne dabei den Anlegerschutz
zu beeinträchtigen. Bürgerenergieprojekte werden auch in Zukunft weiter möglich sein und einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Deutschland leisten. Kritisch zu sehen ist
jedoch, dass die SPD in den parlamentarischen Beratungen das genaue Gegenteil beantragt hat. Während die Koalition Erleichterungen z.B. für Energiegenossenschaften bis zu einem
Investitionsvolumen von 100 Mio. € beschloss, wollte die SPD dies nur bis zu 20 Mio. € zulassen. Die Eigenkapitalanforderung, die nun bei 40% liegt, wollte die SPD auf 70% heraufsetzen. Damit
hätte die SPD jeden neuen Bürgerwindpark verhindert.“
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