Das zweite Infrastrukturbeschleunigungsprogramm des Bundes bringt auch für Schleswig-Holstein zusätzliche Mittel für die Infrastruktur. Laut dem CDU-Bundestagsabgeordneten und Haushaltspolitiker Norbert Brackmann können viele Projekte ab 2013 mit zusätzlichem Geld rechnen. So wird das Vorhaben A23 Itzehoe/Nord bis Itzehoe/Süd im Jahr 2013 mit zusätzlichen 15 Millionen Euro ausgestattet, um den Neubau zu beschleunigen. Für 2014 sind weitere 3 Millionen Euro mehr vorgesehen. Brackmann wird sich in der Haushaltsausschusssitzung am 12. Dezember, in der die Liste endgültig verabschiedet werden soll, dafür einsetzen, dass die Mittel für Schleswig-Holstein vollständig fließen.
„Besonders beim Nord-Ostsee-Kanal legen wir dann im zweiten Infrastrukturprogramm noch einmal deutlich zu. So sind für den Dükerneubau in Kiel-Holtenaus für die Jahre 2013 und 2014 insgesamt 10,5
Millionen Euro vorgesehen, mehr als die Hälfte der geplanten Investitionssumme. Dort könnte es schnell losgehen. Außerdem könnten die Weichendalben in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau für insgesamt
6 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren angepasst werden. Die zusätzlichen Investitionen sind der Beleg dafür, dass der Bund zum Ausbau des Kanals steht und bei Baureife bereit ist, die
finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen“, so Norbert Brackmann.
Das im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 beschlossene zweite Infrastrukturbeschleunigungsprogramm des Bundes stellt insgesamt 750 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Neben dem Kanal und der A23 sind unter anderem Gelder für die Vorbereitung der Fahrrinnenanpassung in der Elbe und die Planung der auch für Schleswig-Holstein
wichtigen neuen Schleuse in Scharnebeck vorgesehen.
„Für Schleswig-Holstein haben wir insgesamt ein stimmiges Gesamtpaket. Wir investieren in die Straße, aber die besonders wichtigen Infrastrukturausgaben des Bundes liegen zur Zeit im Bereich der
Wasserstraßen. Das liegt daran, dass die Planung der Autobahnprojekte wie die A21 und A20 in den zuständigen Landesverwaltungen nicht weit genug vorangeschritten ist“, so Brackmann
abschließend.
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