Die Karten werden wieder neu gemischt. Mit dem Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Wasser- und Schifffahrtsreform gibt es eine neue Chance für die Einordnung des Elbe-Lübeck-Kanals in das deutsche Wasserstraßennetz sowie für die Anbindung des Hamburger Hafens an das Hinterland“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann.
Klar hat sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zur geplanten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung positioniert.
Ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen, der dem Bundesverkehrsministerium u.a. bei der Neustrukturierung des Wassernetzes Vorgaben macht. Nicht nur die Gütermenge
(Tonnage) soll berücksichtigt werden, sondern auch die Verkehrs-, Entschließungs- und Zugangsfunktionen der Flüsse und Kanäle, die Wertschöpfung der Transporte sowie die Leistungen der
Personenschifffahrt sollen berücksichtigt werden. Zudem sollen die Kriterien für die Priorisierung von Investitionsprojekten dargestellt und die Anzahl der vorge-schlagenen Kategorien verringert
werden.
Auf Grund des Beschlusses des Haushaltsausschusses zur Verwaltungs-reform der Wasser- und Schifffahrt bietet eine solche Neuklassifizierung zudem für das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg
eine neue Perspektive. Denn neue (oder die Beibehaltung derzeitiger) Aufgaben führen automatisch zu einer Verstetigung des Arbeitsaufwandes im Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg. Das
Bundesverkehrsministerium muss nämlich zunächst eine Aufgabenkritik durchführen, anschließend die Geschäftsprozesse optimieren, die Aufgabenorganisation anpassen und abschließend eine
Personalbemessung durchführen.
Kommentar schreiben